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   SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06 ER   

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https://dejure.org/2006,106533
SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06 ER (https://dejure.org/2006,106533)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 19.05.2006 - S 33 AS 437/06 ER (https://dejure.org/2006,106533)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - S 33 AS 437/06 ER (https://dejure.org/2006,106533)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06
    In seiner Entscheidung vom 17. November 1992 (Aktenzeichen 1 BvL 8/87) hat das Bundesverfassungsgericht auf eine Vorlage des Sozialgerichtes Fulda hin dargetan, mit dem Begriff "eheähnlich" habe der Gesetzgeber ersichtlich an den Rechtsbegriff der Ehe anknüpfen wollen, worunter Lebensgemeinschaften zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen seien, die auf Dauer angelegt seien, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuließen und sich durch innere Bindungen auszeichneten, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründeten, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gingen.
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06
    Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu BSG Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06
    Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu BSG Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2006 - L 9 AS 89/06

    Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft; Begriff

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat zur eheähnlichen Gemeinschaft im Beschluss vom 6. März 2006 - L 9 AS 89/06 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 B 114.98

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Grundsätzliche

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06
    Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl zum Sozialhilferecht (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, 5 C 16/93; Beschluss vom 24. Juni 1999, 5 B 114/98) als auch zum Arbeitsförderungsrecht (vgl. hierzu BSG Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R) zu Eigen gemacht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2006 - S 33 AS 437/06
    Vom Grundsatz des Verbotes der Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (vgl. LSG Nds. Beschluss vom 8. September 2004, Az: L 7 AL 103/04 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2007 - L 7 AS 183/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung einer

    Im Rahmen des daraufhin angestrengten Verfahrens auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes verpflichtete das Sozialgericht (SG) Hildesheim den Antragsgegner mit Beschluss vom 19.05.2006 (S 33 AS 437/06 ER) zur vorläufigen Gewährung von Grundsicherungsleistungen in Höhe von monatlich 311, 00EUR.
  • SG Hildesheim, 15.01.2007 - S 33 AS 1335/06
    Mit Beschluss vom 19. Mai 2006 verpflichtete das Sozialgericht G. den Antragsgegner, der Frau E. Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unter Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Antragstellers vorläufig und unter dem Vorbehalt der Rückforderung längstens bis zum 31. August 2006 zu gewähren (Az.: S 33 AS 437/06 ER, Beschluss vom19. Mai 2006).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2006 - L 6 AS 596/06
    Das Sozialgericht (SG) Hildesheim hat den Antragsgegner (Ag) mit Beschluss vom 19. Mai 2006 (S 33 AS 437/06 ER) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Ast vorläufig und unter dem Vorbehalt der Rückforderung für die Zeit bis 31. August 2006 Leistungen der Grundsicherung in Höhe von monatlich 311, 00 Euro zu zahlen.
  • SG Hildesheim, 05.10.2006 - S 23 AS 942/06
    Frau B suchte beim angerufenen Gericht um die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach - S 33 AS 437/06 ER.
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